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Satzung des Bezirkes

 

Präambel

Die DLRG bildet durch ihre Mitglieder und Gliederungen die größte, freiwillige und führende Wasserrettungsorganisation Deutschlands und der Welt. In ihr finden alle Mitglieder und Gliederungen eine ehrenamtlich und humanitär wirkende Gesellschaft zur Verhinderung von Ertrinkungsfällen vor. Alle Gliederungen, die den Namen der DLRG führen, erkennen den bindenden Charakter dieser Gesellschaft an und verpflichten sich, ihr ganzes Tun und Handeln an dieser Satzung und an den Leitsätzen der DLRG auszurichten. Gegenseitiges Vertrauen, Glaubwürdigkeit, gemeinschaftliches Handeln sowie die Übereinstimmung von Wort und Tat bilden die Grundlage des verbandlichen Umgangs. Sie begründen die menschliche Qualität der Mitglieder und die Stärke der DLRG.

gültige Satzung des Bezirks Oldenburger Land - Diepholz aus dem Jahr 2019

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Satzung

der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Bezirk Oldenburger Land - Diepholz e. V.

Stand: 23.03.2019

 

§ 1

(Name, Sitz)

 

  1. Der Bezirk Oldenburger Land - Diepholz e. V. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. ist eine Gliederung der in das Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg eingetragenen Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Niedersachsen e. V.
  2. Er führt die Bezeichnung DLRG Bezirk Oldenburger Land - Diepholz e. V. Er ist in dem Vereinsregister des Amtsgerichts 49661 Cloppenburg eingetragen.
  3. Vereinssitz ist 49685 Emstek.
  4. Der DLRG Bezirk Oldenburger Land - Diepholz e. V. ist Mitglied im Landessportbund.

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